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Ausgaben des Kgl. Grönländischen Handelskontor




 

Im Jahre 1905 entschloss sich sich der Königliche Grönländische Handelskontor (KGH) die Beförderung von Paketen in Grönland und die internationale Paketbeförderung einheitlich zu regeln. Durch Einführung einer Portogebühr wollte man wenigstens einen Teil seiner Kosten erstattet haben. Der KGH hatte nicht das Recht eigene Briefmarken herauszugeben, erhielt aber die Möglichkeit, Paketmarken für die Strecke Kopenhagen-Grönland sowie den Transport innerhalb Grönlands auszugeben.

Die Regelung trat ab 1. Mai 1905 in Kraft, die entsprechenden Paketmarken waren ab 14. Juli 1905 erhältlich. Ab 1.12.1938 wurden die Paketmarken abgeschafft und von der Kgl. Dänischen (Grönländischen) Post durch neue grönländische Briefmarken ersetzt. 

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